Dauergrabpflege

Dauergrabpflege

Was ist ein Dauergrabpflege Vertrag?

Die normalen Aufräge zur Grabpflege bestehen zwischen Auftraggeber und Friedhofsgärtner zur Pflege und Bepflanzung einer Grabstätte. Der Auftraggeber erhält vom Friedhofsgärtner halbjährlich oder jährlich die Rechnung über die erfolgten Leistungen. Ein Dauergrabpflege-Vertrag ist gegeben, wenn zwischen dem Auftraggeber und dem Friedhofsgärtner unter Mitwirkung der Gesellschaft für Dauergrabpflege Westfalen-Lippe mbH als Treuhandstelle, ein schriftlicher Vertrag für bestimmte Zeitdauer, mindestens für 5 Jahre, in der Regel aber für die gesammte Ruhefrist, abgeschlossen wird.

Dauergrabpflege - Leben braucht Erinnerung

Vorteile des Dauergrabpflege-Vertrages

Eine Grabpflege ist für die vereinbarte Zeitdauer gewährleistet. Die Gesellschaft überwacht die festgelegten Leistungen der Friedhofsgärtner durch regelmäßige Überprüfungen der Grabstätten. Die Gesellschaft überträgt die Pflege in andere Hände, wenn deren ordnungsgemäße Ausführung nicht mehr gesichert ist (z.B. Betriebsaufgabe eines Friedhofsgärtners, oder die Pflegeleistung entspricht nicht den Vereinbarungen).

Formalitäten

Unter Berücksichtigung der gewünschten Pflege erstellt der Friedhofsgärtner eine Kostenaufstellung. Sie ist die Grundlage für den Dauergrabpflege-Vertrag. Auftraggeber und Friedhofsgärtner unterzeichnen den Vertrag und die Kostenaufstellung. Der Vertrag wird bei der Gesellschaft geprüft und registriert. Es wird für jeden Vertrag ein gesondertes Konto eingerichtet. Die Gesellschaft sendet je eine Ausfertigung des Vertrages an die Vertragsparteien und fordert vom Auftraggeber die Vertragssumme zuzüglich der im Vertrag vereinbarten Verwaltungsgebühr an.

Zur Erörterung ihrer speziellen Fragen stehen wir gerne zur Verfügung !

Gärtnerei + Blumenhaus Seppelfricke, Gelsenkirchen

Gärtnerei: Hochkampstraße 23Blumenhaus: Hüttweg 35 / Am Stäfflingshof